Hausordnung
Integrative Kindertagesstätte „Sonnenschein“ Reurieth
Die Gemeinde Reurieth ist Träger der Kindertagesstätte.
Die Leitung des Kindergartens ist Frau Mijuskovic und die stellvertretende Leitung ist Frau Ackermann, derzeit vertreten durch Frau Bischoff.
Es gilt die Gebührensatzung und Benutzungssatzung der Einrichtung.
Einzusehen ist diese auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Feldstein.
Die Aufnahme des Kindes erfolgt nach Vorlage eines mit der Gemeinde Reurieth abgeschlossenen Benutzervertrages.
Die Kündigung des Vertrages ist ebenfalls in der Benutzungssatzung festgelegt.
Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag von 6.30 – 16.45 Uhr
Freitag von 6.30 -16.00 Uhr
Die integrative Kindertagesstätte "Sonnenschein" hat keine Sommerschließzeiten. Die Einrichtung schließt an allen Brückentagen, zwischen Weihnachten und Silvester und an zwei Tagen zur Weiterbildung der Fachkräfte.
Im Kindergarten wird ein warmes Mittagessen angeboten. Die Kosten betragen 60 Euro monatlich, der Betrag wird als Pauschale erhoben und unabhängig von den tatsächlich in Anspruch genommenen Mittagsmahlzeiten in voller Höhe fällig. Für jedes Kind wird monatlich eine Pauschale von 11 Euro Euro erhoben, diese beinhaltet Getränke, Vor.- und Nachbereitung der Mittagsversorgung. Frühstück und Vesper werden selbst mitgebracht.
Joghurt, Pudding, Johurtschnitten ect. (alle kühlpflichtigen Lebensmittel) können die Kinder ausschließlich zum Frühstück verzehren, da eine hygienegerechte Lagerung nicht möglich ist.
Abmeldungen an der Teilnahme der Mittagsverpflegung sind bis spätestens 08.00 Uhr in der Einrichtung möglich und erwünscht. Es werden die tatsächlich benötigten Portionen geliefert.
Die Kinder werden im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt vorwiegend in homogenen, aber auch in altersgemischten oder integrativen Gruppen betreut.
Im Interesse der Kinder ist zu Beginn des jeweiligen Betreuungsjahres oder nach Bedarf/Notwendigkeit eine Umstrukturierung der Gruppen möglich.
Die Kinder sind im Kindergarten und bei allen Aktivitäten außerhalb der Einrichtung, die während der Betreuungszeit stattfinden, unfallversichert.
Veränderungen der Anschrift der Sorgeberechtigten, telefonischen Erreichbarkeit, Namensänderungen sind der Leitung, dem Fachpersonal und/oder der VG Feldstein als Verwaltung umgehend mitzuteilen.
Ebenso müssen familienrechtliche Veränderungen, wie z.B. im Sorgerecht, dem Umgangsrecht mitgeteilt werden. Hierfür ist ein amtlicher schriftlicher Nachweis vorzulegen.
Werden die Kinder durch andere Personen, als die von den Erziehungsberechtigten auf dem Stammdatenblatt vermerkten Personen abgeholt, bedarf es einer Vollmacht, die dem Fachpersonal zu übergeben ist (mit Datum, Unterschrift, Namen des Abholenden).
Das Fachpersonal ist berechtigt sich den Ausweis derjenigen Person zeigen zu lassen.
Gestatten die Erziehungsberechtigten, dass ihr Kind den Heimweg allein antritt, ist eine schriftliche Erklärung erforderlich (Datum, Unterschrift, ggf. Uhrzeit).
Bei Aufnahme nach einer Infektionskrankheit des Kindes (Vgl. Thüringer Empfehlung für die Wiederzulassung in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen nach §34 Infektionsschutzgesetz) ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Infektionskrankheiten des Kindes oder eines Familienmitgliedes sind meldepflichtig und dem Fachpersonal mitzuteilen.
Medikamente werden im Kindergarten nicht verabreicht. Nur in Ausnahmefällen, wie z.B. chronischen Erkrankungen oder Anfallsleiden, ist dies nach Absprache mit dem Träger und der Leitung sowie auf schriftliche Anweisung des Arztes und der schriftlichen Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich.
Für mitgebrachte Gegenstände wie Roller, Fahrräder, Schlitten, Spielzeug usw. übernimmt der Träger keine Haftung. Ebenso für Verletzungen , die durch Schmuck, wie Ketten, Armbänder, Ohren- und Nasenschmuck entstehen.
Alle zwei Jahre wird in der Einrichtung eine Elternvertretung gewählt. Es findet mindestens einmal im Jahr ein Elternabend statt.
Elterngespräche können in Absprache mit den Erzieher*innen jederzeit durchgeführt werden. Die Erzieher*innen unseres Kindergartens bieten jährlich (zwischen Januar und März) für jedes Kind ein Entwicklungsgespräch an.
Sprechzeiten mit der Leitung können in Absprache durchgeführt werden.
Alle Personen, die sich im Kindergarten sowie in dessen Gelände aufhalten, sind Vorbild für die Kinder und achten auf Sauberkeit, Ordnung, Ruhe und Höflichkeit.
Das Rauchen ist in der Einrichtung sowie auf dem gesamten Gelände nicht erlaubt.
Reurieth, Oktober 2023