Integration

Die Kinder mit besonderem Förderbedarf werden gemeinsam mit allen anderen Kindern in festen Gruppen betreut. 

 

Im Vordergrund steht hier eine ganzheitliche Unterstützung individueller Entwicklungsmöglichkeiten. Das gemeinsame Leben, Spielen und Lernen der Kinder ist Bestandteil wichtiger Lernerfahrungen, ganz nach dem Leitsatz:

 

„ES IST NORMAL, VERSCHIEDEN ZU SEIN!“

"Hilf mir es selbst zu tun"

(Richard von Weizsäcker)

 

Die rechtliche Grundlagen basieren auf dem Thüringer Gesetz über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetz-ThürKitaG) vom 18. Dezember 2017, dem Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch VIII Kinder- und Jugendhilfe und Neuntes Buch IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.


Liegt bei einem Kind ein besondere Förderbedarf vor, sollten die Sorgeberechtigten Kontakt zum Landratsamt/ Jugendamt/ Eingliederungshilfe aufnehmen. Dort erfolgt eine Beratung bezüglich der Möglichkeiten.

Unsere Heilpädagogin ist im Kindergarten gruppenübergreifend tätig. Sie erstellt die Planungen der individuellen Förderung, Begleitung und Betreuung. Regelmäßig findet der Austausch mit der Familie statt, das ist die Grundlage für eine gelingende Erziehungs- und Bildungspartnerschaft.

Kinder mit besonderem Förderbedarf haben ggf. Anspruch auf einen Fahrdienst. Dies ist im Einzelfall zu bewerten.

 

Die Kinder erhalten heilpädagogische Begleitung, Betreuung und Förderung. Jedes Kind hat einen individuellen Förderplan mit speziellen Förderzielen. Regelmäßig wird ein Entwicklungsbericht angefertigt und im jährlichen Hilfeplangespräch mit allen Akteur*innen besprochen.

 

Zusätzlich können die Kinder im Kindergarten Ergotherapie, Logopädie und/ oder Physiotherapie erhalten.